Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ZAHLUNG

Der Preis der Charter beinhaltet die Nutzung der Yacht und der gesamten Ausrüstung. Der Preis beinhaltet nicht die Kurtaxe, See- und Liegekosten, die Kosten für Treibstoff und andere Vorräte.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags, und 20% bis 31.01.2021. zu leisten. Die restlichen 50% müssen 30 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle Bankkosten zu tragen.

2. VERPFLICHTUNGEN DES BESITZERS

Der Eigentümer übergibt dem Kunden das Schiff mit vollem Kraftstoff- und Wassertank, in einwandfreiem, sauberem Zustand und ist verpflichtet, den Check-in gemeinsam mit dem Kunden gemäß der Inventarliste durchzuführen. Wenn der Eigentümer das Schiff nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Frist übergeben kann, ist der Kunde berechtigt, eine Erstattung für die Tage zu verlangen, an denen er das Schiff nicht benutzen konnte. Wenn der Eigentümer das gebuchte Schiff nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Frist übergeben oder ein anderes Schiff mit ähnlichen oder besseren Eigenschaften zur Verfügung stellen kann, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu stornieren, und der für die Yacht gezahlte Gesamtbetrag ist vollständig wieder eingezahlt Es besteht keine Verpflichtung des Eigentümers, eine Entschädigung zu zahlen, die über den vertraglich vereinbarten Betrag hinausgeht.

 

Verdeckte Mängel der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Übergabe der Yacht nicht bekannt waren, sowie etwaige nach der Übergabe der Yacht an den Kunden auftretende Mängel berechtigen nicht zur Absenkung die Miete Für den Fall, dass ein Teil der Ausrüstung während der vorherigen Charter beschädigt wurde oder verloren ging und nicht vor der Abfahrt geliefert werden kann, besteht kein Anspruch auf Beschwerden oder eine Entschädigung, falls die Sicherheit der Navigation dadurch nicht beeinträchtigt wird.

3. KUNDENVERPFLICHTUNGEN

Der Kunde, der als Skipper für die gecharterte Yacht benannt wird, ist ein erfahrener, erwachsener Segler (18 +), der das Schiff benutzen kann. Er verfügt über alle erforderlichen Dokumente, um das Boot auf offener See zu überspringen, wie ein Segelzertifikat sowie eine UKW-Lizenz (Radio Use). Die genannten Dokumente - das Original - müssen dem Charter-Manager bei Ankunft in der Marina vorgelegt werden.

 

Die Agentur / der Kunde ist verpflichtet, die Besatzungsliste (die Besatzungsliste enthält die folgenden Informationen über die Besatzungsmitglieder: Name und Nachname, Geburtsdatum, Pass- oder Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit) dem Eigentümer vorzulegen als eine Woche vor dem geplanten Mietdatum.

 

Der Besitzer behält sich das Recht vor, die Kompetenz des Skippers als Segler zu überprüfen. Wenn die Kompetenz des Skippers als nicht zufriedenstellend erachtet wird, wird es ihm oder ihr untersagt, das Boot zu übernehmen. Bei der Übergabe des Schiffes ist der Kunde verpflichtet, das Schiff zusammen mit der verantwortlichen Person im Namen des Eigners zu inspizieren und die Inventarliste zu unterschreiben. Der Kunde ist verpflichtet, nur innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu navigieren, und er darf das Schiff nicht leasen oder zu kommerziellen Zwecken verwenden, z. B. für professionelles Angeln, Tauchen usw.

 

Alle Pannen und Schäden, gleich aus welchem Grund, sind dem Eigentümer unverzüglich unter einer der in den Segelpapieren angegebenen Mobilfunknummern zu melden. Der Eigentümer ist verpflichtet, etwaige Schäden innerhalb von 24 Stunden zu reparieren, sobald er darüber informiert wird. Wenn der Eigentümer einen Schaden innerhalb von 24 Stunden repariert, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Im Falle der Zerstörung eines Schiffes, wenn es nicht mehr verfügbar ist, wenn es beschlagnahmt wird oder eine weitere Schifffahrt verboten ist Beamte oder andere Personen, der Kunde ist verpflichtet, die zuständigen Behörden (Hafenmeister / Polizei) und den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn der Kunde den Eigentümer in einem solchen Fall nicht benachrichtigt, ist er für alle Konsequenzen verantwortlich, die sich daraus ergeben.

Der Kunde ist verpflichtet, das Schiff rechtzeitig mit vollem Kraftstofftank an den vereinbarten Ort zu bringen. Wenn das Schiff nicht mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben wurde, wird dem Kunden der Kraftstoff zum Marktpreis berechnet, zuzüglich der Organisations- und Lieferkosten des Eigners in Höhe von 100 EUR.

 

Es ist obligatorisch, dass das Boot am Freitagabend in die Marina zurückkehrt, um die Bedingungen vollständig einzuhalten. Wenn der Kunde am Samstagmorgen in die Marina zurückkehren möchte, sollte er diese Möglichkeit mit dem Eigentümer besprechen bei der Übernahme des Schiffes. Wenn der Kunde das Schiff aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig zurückschicken kann, muss er sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um die weiteren Anweisungen zu besprechen.

 

Wenn der Kunde sich verspätet, berechnet ihm der Eigentümer den täglichen Charterpreis für weniger als 3 Stunden Verspätung und 3 Tage Charterpreis für jede Verzögerung von mehr als 3 Stunden. Der Kunde ist verpflichtet, den Eigentümer über jede Verzögerung zu informieren, die durch „höhere Gewalt“ verursacht wurde; Diese Verzögerung wird nicht in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde das Schiff jedoch aufgrund von schlechtem Wetter verspätet zurückbringt, ist dies die Verantwortung des Kunden, und er ist verpflichtet, die Kosten der Verspätung gemäß den Standardgebühren zu zahlen.

 

Mit der Unterzeichnung der Inventarliste bestätigt der Kunde, das Boot gemäß der Liste zu erhalten. Reklamationen, die sich auf Schäden oder fehlende Elemente beziehen (die nicht in der Inventarliste aufgeführt waren) während der Charter oder / und am Ende der Charter werden nicht berücksichtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, einen Hafen oder Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn die Windstärke über 25 Knoten liegt oder vorhergesagt wird oder wenn die Hafenbehörden ein Segelverbot erlassen haben.

 

Der Kunde muss die Reiseroute der Yacht so planen und aufrechterhalten, dass sich das Schiff zwei Tage vor Ablauf der Unterbringung des Schiffes an einem Wendepunkt befindet, der nicht weiter als 40 Seemeilen vom Abgangshafen, dh vom Ort, entfernt ist wo das Schiff an den Eigentümer zurückgegeben werden muss.

4. VERSICHERUNG

Die Schiffsversicherung deckt alle Seerisiken ab und beinhaltet die obligatorische Versicherung gegenüber Dritten. Schäden, die während des Charterzeitraums auftreten und nicht direkt an SUNLIFE oder die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, werden gemäß den Bestimmungen der Versicherungspolice nicht zugelassen. In diesem Fall haftet der Kunde für alle entstandenen Schäden.

 

Die Kosten für beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände oder Ausrüstung des Schiffes, die durch Fahrlässigkeit und Missbrauch durch den Kunden und seine Partei verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen, d. H. Der Eigentümer zieht den fraglichen Betrag von der Kaution ab. Die Segel sind nicht von der Versicherungsgesellschaft gedeckt, daher müssen etwaige Schäden an den Segeln vom Kunden übernommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Öl und das Wasser im Motor jeden Tag zu überprüfen. Schäden und Verluste, die durch den Mangel an Öl oder Wasser im Motor entstehen, werden vom Kunden getragen.

 

Das persönliche Eigentum des Skippers und der Besatzungsmitglieder ist nicht versichert. Es wird daher empfohlen, eine separate Versicherung abzuschließen.

 

Wir empfehlen allen Reisenden den Kauf einer Reiserücktrittsversicherung, im Krankheitsfall oder aus anderen triftigen Gründen.

5. ANZAHLUNG

Vor der Schiffsübergabe ist der Kunde verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen, die im Chartervertrag festgelegt ist. Dieser Betrag entspricht der in der Versicherungspolice festgelegten Franchise und wird nicht verwendet, es sei denn, er wird für Schäden an dem Schiff oder dessen Ausrüstung benötigt oder wenn der Kunde das Schiff verspätet an den Eigentümer zurückgibt. Die Kaution kann in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Wenn der Schaden am Schiff der Franchise-Summe entspricht, wird die Kaution zur Deckung des Schadens verwendet. Schäden und Verluste, die durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Kunden verursacht werden, werden auf Kosten des Kunden geprüft und repariert.

 

Die Kaution ist nach dem vollständigen Check-out an den Kunden zurückzugeben. Wenn der Kunde das Boot während der Nacht verlassen möchte, wird der Eigentümer die Kaution einbehalten und morgens stornieren, nachdem festgestellt wurde, dass alles in Ordnung ist.

 

Es ist nicht möglich, die Kaution nach dem Check-out am Freitag zurück zu bekommen, wenn Sie die Nacht auf dem Boot verbringen möchten.

6. CHECK IN / CHECK OUT AUS DER YACHT

Check in: Samstag ab 18.00 Uhr
Check out: Samstag BIS 08.30 Uhr Rückkehr in die Marina: Freitagnachmittag

 

Das Auschecken des Bootes ist NUR durchzuführen, nachdem sich alle Personen und Gepäck außerhalb des Bootes befinden. Wenn der Kunde am Freitag auschecken möchte, muss er dies im Voraus - spätestens einen Tag zuvor - mitteilen und muss spätestens um 17.00 Uhr wieder in der Marina sein.

7. CHARTER STORNIERUNG

Falls, aus irgendwelchen Gründen der Charterer vom Charter abtritt, ist er befugt, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichte übernimmt, zu finden. Falls der Charterer keinen anderen Mieter für seinen Termin findet, ist der Vercharterer berechtigt, die folgenden Beträge zu behalten:

 

  • 50% des gesamten Unterkunftspreises bei Kündigung bis zu 30 Tage vor Charterbeginn
  • 100% des gesamten Unterkunftspreises bei Kündigung 30 Tage, und weniger, vor Charterbeginn

Wenn der Rücktritt vom Charter aus objektiven Gründen (Krieg oder äh.) erfolgt, wird die erhaltene Anzahlung nicht zurückgezahlt, aber der Vercharterer stellt die Yacht dem Charterer für einen weiteren freien Zeitraum oder innerhalb der nächsten Saison zur Verfügung. Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird ausdrücklich empfohlen!

8. BESCHWERDEN

Die Beschwerden werden nur nach Rückgabe des Schiffes schriftlich akzeptiert und nur, wenn sie von einer verantwortlichen Person im Namen von SUNLIFE unterschrieben sind. Die genehmigte Entschädigung darf nicht höher sein als ein Mietpreis.

9. ARBITRAGE

Kann eine Streitigkeit nicht freundlich beigelegt werden, ist das Split-Handelsgericht für die Entscheidung der Streitigkeit zuständig.

 

 

COVID-19 ANNEX

 

1) Zahlung:

  • 50% bei Buchungsbestätigung
  • 50% 30 Tage vor Charterbeginn

 

2) Stornobedingungen:

Wenn:

- die Grenzen Kroatiens geschlossen werden

- die Grenzen des Landes vom Aufenthaltsort des Vertragsinhabers geschlossen werden

- eine verpflichtende Quarantäne, länger als 5 Tage, bei der Rückkehr aus Kroatien ausgesprochen wird (wenn die Quarantäne mit einem Covid-19 Test vermieden werden kann, ist eine Gutschrift nicht zu verlangen)

der Kunde bekommt eine Gutschrift, 12 Monate gültig.

 

***Rücktritt vom Charter und Anforderung einer Gutschrift kann frühestens 7 Tage vor Charterantritt erfolgen und nur im Falle, wenn Charter vollständig bezahlt ist .

 

SUNLIFE CHARTER