Beitritt vom Meer mit dem Boot oder mit der Yacht
Definition: „Das Boot“ ist das offene Sportboot (z.B. Beiboot, Schlauchboot), das keine Schlafgelegenheiten hat. „Die Yacht“ ist das Boot mit bedeckter Kajüte.
Wenn der Besitzer oder der Kapitän des fremden Schiffes nach dem Einzug in die Küsstengewässer, Flüssen und Seen der Republik Kroatien in denselben segeln und sich aufhalten möchte, muss er die kürzeste Fahrtroute bis zum nähesten zum internationalen Verkehr geöffneten Backbord oder Hafen nehmen, seine Ankunft bei der entsprechenden Behörde im Hafen anmelden und die Segelberechtigung anfragen.
Internationale Seeübergänge: Permanent Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša Bršica, Rijeka, Mali Lošinj, Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Metković, Korčula und Dubrovnik. Saisonal: (vom 1. April bis zum 30. Oktober geöffnet) Novigrad, Sali, Božava, Ravni Zakanj (Kornati), Ubli (Lastovo), Komiža (Vis), Vis (Vis) i Hvar.
Wenn beim Einzug in die Küsstengewässer der Republik Kroatien das Shiff wegen höherer Gewalt keinen zum internationalen Verkehr geöffneten Hafen erreichen kann, muss es sobald wie möglich im nächsten Hafenamt oder seiner Niederlassung angemeldet werden.
Ausfahrt vom Meer:
Beim Verlassen der kroatischen territorialen Gewässer muss der Skipper den zum internationalen Verkehr geöffneten Hafen anrufen, um durch erforderliche Formalitäten durchzugehen (Informierung des Hafenmeisters über seiner Ausfahrt). Die Yacht muss dann die kroatischen territorialen Gewässer ohne Aufschub und die kürzeste Fahrtroute nehmend verlassen.
Allgemeine Bedingungen fürs Bekommen der Segelberechtigung
• Anmeldeformular ausfüllen – der Name und die Registrierungsnummer der Yacht, die Länge der Yacht, die Flagge vom Staat in dem die Yacht registriert wurde, Vor- und Nachname vom Besitzer
• Die Entschädigung für die Seeschifffahrt bezahlen - den Einzahlungsschein verwendend, der Teil des Anmeldeformulars ist
• Gültige amtliche Bescheinigung vorlegen, die im Land herausgegeben wurde, in dem das Boot registriert wurde
• Die Dokumente vorlegen, die die Segelkentnisse der Crewmitglieder bestätigen (Yachtmaster Bescheinigung)
• Bestätigung über den Versicherungschein von der dritten Seite (die Blaue Karte) vorlegen
• Die Liste mit Daten von Crewmitglieder und von anderen Personen auf dem Schiff vorlegen